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Google-Hinweis nach EuGH-Urteil irreführend

04.04.2015

Es geht in meinem Blog-Artikel um diesen Google-Hinweis ...

Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt.

... den die Google-EU-Versionen, also beispielsweise google.de oder google.at, in vielen Fällen anzeigen, nachdem bei der Suchmaschine eine Kombination aus Vor- und Nachname gesucht wurde. Hierzu siehe auch meinen Artikel Google-Links unzensiert trotz EuGH-Urteil?.

Googles Umgang mit dem Hinweis ist verwirrend

Dieser Google-Text hat schon viel Verwirrung gestiftet, weil nicht klar ersichtlich ist, wann Google ihn unter den Suchergebnissen anzeigt. Manch einer stellt bei der Suche nach seinem Namen fest, daß der Hinweis angezeigt wird, obwohl er bei Google gar keinen Antrag auf Entfernung eines Suchergebnisses eingereicht hat. Andererseits fehlt dieser Hinweis hinter den Suchergebnissen bestimmter Namen, bei denen man eigentlich fest damit gerechnet hätte: Etwa bei Bettina ... Wie hieß die noch mal? Na, Sie wissen schon, wen ich meine: die letzte Exgemahlin des letzten Expräsidenten.

Tatsache ist, daß weder die Anzeige noch das Fehlen dieses Hinweises irgendetwas darüber aussagen, ob eine Person mit diesem Namen bei Google einen Entfernungsantrag nach EU-Datenschutzrecht gestellt hat, und ob ein solcher Antrag von Google bewilligt oder abgelehnt wurde. Bei Anzeige des Hinweises könnten unschuldige Leute ohne Antrag jedoch in Verdacht geraten, bei Google um Zensur gebettelt zu haben. Das Wort möglicherweise entkräftet diesen Verdacht nicht, sondern regt eher zum Grübeln an. Der Google-Hinweis ist also irreführend.

Personen mit Wikipedia-Eintrag oder Namensgleiche: kein Google-Hinweis

Bei Personen, bei denen Googles Algorithmen ein von Google selbst definiertes öffentliches Interesse vermuten, wird der Hinweis nicht angezeigt, egal ob ein Löschantrag gestellt wurde oder nicht. Google vermutet dieses öffentliche Interesse etwa bei Leuten, über die ein Wikipedia-Artikel vorhanden ist. Das kann zum Beispiel auch ein fünftklassiger Amateur-Fußballer sein. Wer nun zufällig genauso heißt wie jemand mit Wikipedia-Eintrag, bleibt von Googles Hinweis ebenfalls verschont.

Im Wikipedia-Artikel Recht auf Vergessenwerden (derzeit gültige Version vom 15. Oktober 2014), Abschnitt Technische Umsetzung, wird dieser Sachverhalt mit keiner Silbe erwähnt (habe ich auch nicht anders erwartet). Die Schreiber des Artikels haben offensichtlich weder selbst Tests durchgeführt, um zu ermitteln, in welchen Fällen Google den Hinweis anzeigt, noch ihren Gründervater Jimmy Wales gefragt, der zusammen mit FDP-Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger a. D. in Googles extra berufenem Beirat sitzt. Ist ja auch viel einfacher, sich Wikipedia-üblich auf Sekundärquellen zu verlassen.

Keine Google-Regel ohne Ausnahme: Sucht man nach einer Person mit Wikipedia-Eintrag oder einem Namensvetter in Hochkommata, kann es unter Umständen vorkommen, daß der Google-Hinweis plötzlich doch eingeblendet wird.

Kein Google-definiertes öffentliches Interesse? Hinweis wird angezeigt

Auf allen anderen Suchergebnisseiten nach Sucheingaben, bei denen Google eine Kombination von Vor- und Nachnamen zu erkennen glaubt, ohne jedoch ein öffentliches Interesse zu vermuten, wird der Hinweis angezeigt, auch hier völlig unabhängig davon, ob ein Löschantrag gestellt wurde oder nicht. Google.de zeigt den Hinweis sogar dann an, wenn nach einer Kombination von Vor- und Nachnamen gesucht wird, zu der es in der gesamten EU keinen passenden Menschen gibt. Sondern nur ein paar Leute dieses Namens in den USA, von denen vermutlich kein einziger bei Google eine Entfernung nach EU-Datenschutzrecht beantragt hat.

Googles Hinweis wird auch hinter Suchergebnissen bei der Suche nach Leuten mit Facebook-Profil angezeigt. Es wäre ja auch zu einfach, sich mal eben beim Fratzbuch anzumelden, nur um den störenden Google-Hinweis unter seinem Namen loszuwerden. Wie es sich bei Inhabern eines Google+-Profils verhält, kann ich zur Zeit mangels ausreichender Datenbasis leider nicht sagen.

Google selbst schreibt übrigens in diesem Hilfetext:

Wir zeigen diesen Hinweis in Europa bei der Suche nach den meisten Namen an und nicht nur bei Seiten, die von einer Entfernung betroffen sind.

Ob dieser Satz dort schon von Anfang an, also seit Frühjahr 2014, steht oder aber erst nachträglich von Google eingefügt wurde, nachdem sich Protest geregt hatte, weiß ich leider nicht.

veröffentlicht in kat_Internet

 
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