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Google-Links unzensiert trotz EuGH-Urteil?

02.04.2015

Original-google.com zeigt entfernte Links weiterhin an:

Suchmaschinen-Betreiber wie Google wurden durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Frühjahr 2014 dazu verpflichtet, auf Antrag Betroffener bestimmte Links in den Suchergebnissen nicht mehr anzuzeigen. Was von den einen als Recht auf Vergessen gelobt wird, wird von anderen als Zensur wahrgenommen. Google war die erste Suchmaschine, die dieses Urteil umgesetzt hat (hier das Antragsformular gemäß EuGH-Urteil), andere Suchmaschinen haben nachgezogen.

Wer einen solchen Antrag stellt, sollte aber bedenken, daß ein EuGH-Urteil natürlich nur innerhalb der EU gilt, also wenn man zur Suche google.de, google.at, google.fr usw. verwendet. Nur von EU-Googles werden diese Suchergebnisse unterdrückt, im Datenbestand (Google-Index genannt) sind sie aber nach wie vor gespeichert. Und vom USA-Original google.com werden diese Suchergebnisse nach wie vor angezeigt, auch innerhalb der EU. Inzwischen hat Google dran gedreht: Seit Januar 2015 ist der EU-Zugriff auf google.com nur noch über einen geeigneten Proxy-Server möglich.

Egal, ob es sich um falsche Behauptungen Dritter oder um einst selbst ins Netz gestellte, aber längst bereute Jugendsünden handelt: Wer kurz vor einer Bewerbung glaubt, er könne mißliebige Inhalte durch einen Löschantrag gemäß EuGH-Urteil mal schnell unter den Tisch kehren, irrt. Denn die meisten Personalchefs dürften schlau genug sein, gleich bei google.com nach ihren Bewerbern zu suchen.

Google-Hinweis möglicherweise irreführend:

Bliebe noch zu klären, was es mit dem möglicherweise recht dämlichen, weil irreführenden, Google-Hinweis auf sich hat, der bei der Suche nach Namen von EU-Googles in vielen Fällen angezeigt wird, oft aber auch nicht:

Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt.

Darüber werde ich möglicherweise einen gesonderten Blog-Artikel schreiben :-)

Unerwünschte Google-Suchergebnisse vollständig löschen:

Eine vollständige Löschung unerwünschter Suchergebnisse ist bei Google nur möglich, wenn bestimmte technische Signale vorliegen. Das geht in den allermeisten Fällen nur durch die Mitwirkung der Seitenbetreiber, auf deren Seiten diese Inhalte veröffentlich wurden. Im Klartext: Die Seitenbetreiber müssen diese Inhalte entweder ganz löschen oder aber zumindest für Google sperren.

Anschließend kann bei Google die (vollständige) Entfernung beantragt werden. Alles, was Sie dazu wissen müssen (erforderliche technische Signale, Links zu den Formularen, Links zu verschiedenen Google-Hilfetexten), finden Sie zusammengefaßt hier auf meiner Tipp-Seite.

Aber wenn die jeweiligen Webmaster zuvor nicht mitwirken, funktioniert das leider nicht.

veröffentlicht in kat_Internet

 
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